Nutzungsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.1. GELTUNGSBEREICH

Wir schließen Verträge zum Verkauf von Waren und zur Erbringung und Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB). Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt.

Bei Verträgen mit Unternehmern sind diese AGB auch Grundlage aller zukünftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn die Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

I.2. DEFINITIONEN

1. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. 2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir Verträge schließen, ohne dass diese dabei eine selbständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit ausüben (§ 13 BGB).

ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN :

Ein Vertrag kommt mit einer schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch uns oder mit unserer ersten Erfüllungshandlung zustande.

I.3. Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen, wobei ordnungsgemäß Selbstbelieferung in jedem Fall Vorbedingung bleibt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.

Wenn die Bestellung des Kunden auf elektronischem Wege erfolgt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich schriftlich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

I.4. Auf überlassene Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und alle weiteren Schutzrechte vor; außerdem dürfen Unterlagen Dritten ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

I.5. KOSTENVORANSCHLÄGE

Eine Preisauskunft ist nur im Fall eines schriftlichen Kostenvoranschlages verbindlich. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum des Kostenvoranschlags gebunden.

1.5.1. Vorarbeiten, welche uns vom Kunden überlassen werden, bspw. die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Modellen, Mustern etc., gehen in unser Eigentum über.Diese Vorarbeiten sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung vergütungspflichtig.

Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet.

Auftragsänderungen vor und nach Erhalt der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Käufer übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferfrist zugebilligt wird.

Änderungen und Abweichungen in der Ausführung eines Auftrages sind unsererseits zulässig, wenn sie aus technischen Gründen notwendig und dem Käufer zumutbar sind.

PREISE

1.5.2. Die Preise für unsere Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Sie verstehen sich ab Lieferwerk/Lager ohne Verpackung und ohne Versicherung. Wenn sich das Angebot an einen Unternehmer richtet, versteht es sich außerdem zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

Wir halten uns an die im Angebot ausgewiesenen Preise für die Dauer von 60 Tagen ab Vertragsschluss gebunden. Soll die Lieferung oder Durchführung der Leistungen später als 60 Tage nach Vertragsschluss erfolgen und erhöhen sich die Preise für Vormaterial, die Löhne oder die Transportkosten, so können  die Preise nach gegenseitiger Absprache in angemessenem Umfang angepasst werden. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, gilt S. 2 entsprechend.

1.5.3. Nachträglich vom Kunden geforderte, im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, werden zusätzlich berechnet. Dies gilt ebenfalls für unvorhersehbare Arbeiten. Der Kunde wird unverzüglich über insoweit entstehende Mehrkosten informiert.

Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Aktiongesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären.

Sollten bei der Durchführung von Dienstleistungen unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, die wirnicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Aufwand zusätzlich zu berechnen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG, ABTRETUNG

Unsere Rechnungen sind zahlbar:

a) Bei Systemen 90 % Zahlung nach Lieferung, 10 % nach technischer Abnahme

I.6. b) Bei Hard- und Software: 100 %

c) Bei Dienstleistungen: 100 %

innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, jeweils gerechnet vom Absende tag der Ware.

Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind.

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie bei erfolglosem Verstreichen der dafür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Hält der Käufer die Zahlungsziele nicht ein, sind wir berechtigt, gewährte Rabatte, Skonti oder Sonderkonditionen einseitig zu widerrufen.

I.7. Soweit wir Schecks entgegennehmen, geschieht dies immer nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllung Statt. Wir haben in diesen Fällen nicht für die rechtzeitige Vorlage oder Protestierung einzustehen.  Die Kosten der Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Kunden; er hat diese Kosten auf Anforderung unverzüglich zu erstatten.

1.7.1. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Wir behalten uns den Nachweis und die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Der Kunde ist verpflichtet, die durch seinen  Verzug entstehenden Schäden zu ersetzen. Dies gilt auch für Kosten der Rechtsverfolgung/ Zwangsvollstreckung.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

1.7.2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.9. Teilleistungen können, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, gesondert in Rechnung gestellt werden.

1.7.3. LIEFERUNG

1.7.4. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind und als verbindlich bezeichnet werden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Nach Ablauf der verbindlichen Lieferung Leistungsfrist kann der Kunde uns zunächst schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung der Lieferung oder den Leistungsbeginn. Liegt ein Fixgeschäft vor, so kann der Kunde auch ohne das Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle von Hindernissen um die Dauer der Einwirkung des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hindernisse in diesem Sinne sind unvorhergesehene Ereignisse, bspw. Betriebsstörungen, Materialausfall etc. oder höhere Gewalt, wie etwa Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Wetterbedingungen etc. Dauern die Hindernisse länger als einen Monat an oder kann aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung dauerhaft nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei unvollständigen Aufträgen oder Änderungswünschen des Kunden kann sich dieser nicht auf vereinbarte Fertigstellungsfristen berufen, es sei denn, diese sind dennoch zumutbar.

1.7.5. Bei Abrufbestellungen muss der Abruf spätestens innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung erfolgen.

1.7.6. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Käufer für die noch nicht abgerufene Ware in Annahmeverzug zu setzen und die Ware zu berechnen, oder die bei uns lagernden Materialien nebst unseren Kosten- und Gewinnaufschlägen in Rechnung zu stellen.

1.7.7. GEFAHRÜBERGANG UND VERSENDUNG

Im Falle des Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, wenn der Kunde Unternehmer ist.

1.8. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Dies gilt auch im Falle des Versendungskaufs, wenn der Kunde Verbraucher ist.

Wir versichern die Ware im Falle des Versendungskaufes nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.

II Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

II.1. Erkennbare Transportschäden sind dem anliefernden Versandbeauftragten bei Annahme der Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei unbeanstandeter Übernahme gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.

Die Ware wird auf Rechnung des Kunden versandt. Dies gilt auch dann, wenn wir eigene Fahrzeuge einsetzen, und zwar nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für billigste und sicherste Verfrachtung. Die Verpackung wird berechnet und bei frachtfreier Lieferung an uns kostenfrei zurückgenommen.

Wünscht der Kunde eine bestimmte Beförderungsart, etwa Express- oder Eilsendungen so gehen die entstehenden Mehrkosten zu seinen Lasten.

II.2. RETOURENWAREN

Rücksendungen bedürfen unserer Einwilligung und haben frei Haus ordnungsgemäß verpackt zu erfolgen. Die Transportgefahr verbleibt beim Absender, bis die Ware in unseren Machtbereich gelangt ist.

Haben wir die Rücksendung nicht zu vertreten, so sind wir berechtigt, die Gutschrift um 15 % des Verkaufspreises für die uns entstandenen und entstehenden Kosten zu kürzen. Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

II.3. Sonderanfertigungen, separate Bestellungen oder auf Maß geschnittene Waren können nicht zurückgenommen werden.

II.4. EIGENTUMSVORBEHALT

II.5. Wir behalten uns bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten Produkten vor. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehenden Forderungen. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im unveränderten oder veränderten Zustand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

II.6. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Produkte unverzüglich zu unterrichten.

II.7. Der Kunde ist verpflichtet, uns jede bevorstehende oder bereits erfolgte Beeinträchtigung der Eigentumsvorbehaltsrechte (z.B. Globalzessionen oder Zwangsvollstreckungen) unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

II.8. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, uns die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstehenden Kosten zu ersetzen. Auf Verlangen ist ein angemessener Vorschuss zu leisten. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind über die Eigentumsverhältnisse zu informieren.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung – gleichgültig, ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden – nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebe berechtigt. Der Kunde tritt die hierdurch entstehenden Kaufpreisforderungen hiermit zur Sicherung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche an uns ab, und wir nehmen die Abtretung an.

Übersteigt der realisierbare Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe/Rückübertragung der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt; er verpflichtet sich, empfangene Gelder treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen.

Für von uns kostenlos/leihweise zur Verfügung gestellte Verkaufshilfen, wie z. B. Verkaufsstände, Musterstücke etc. behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Auf unser Verlangen sind Verkaufsständer, Musterstücke und Mustertafeln frachtfrei und in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurück zu senden. Eine Weiterveräußerung ist nicht zulässig.

Gerät der Kunde, der Unternehmer ist, in Vermögensverfall, wird er zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse geladen, oder beantragt er oder ein Dritter die Eröffnung des Vergleichs- oder des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware durch Aussonderung im Geschäft des Kunden an uns zu nehmen. Wir sind berechtigt, pauschal ohne Nachweis 15% des Verkaufspreises als Kosten der Rücknahme und Verwertung gegenüber dem Kunden in Ansatz zu bringen. Der Nachweis höherer Kosten ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir nach Mahnung und Fristsetzung zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

RÜCKTRITTSRECHTE

Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist und unsere Ansprüche gegen den Kunden hierdurch gefährdet werden. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.

Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

Wenn unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert werden, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit wir der Veräußerung vorher schriftlich zugestimmt haben.

III Wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug gerät.

Wenn der Kunde die gekaufte Ware bis zum Ablauf der Bezugsfrist nicht abgerufen hat. Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

MÄNGELANSPRÜCHE

IV Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Verbraucher 2 Jahre, für Unternehmer 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

Im Falle von Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

V Bleiben die Nachbesserungsversuche ohne Erfolg oder bieten wir keine fehlerfreie neue Produktversion an, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern. Dies gilt entsprechend, wenn wir die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist erfolgt oder wir die Nacherfüllung verweigern.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich dies nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung. Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstige private oder öffentliche Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

5. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, soweit nur geringfügige Mängel vorliegen. 6. Ist der Kunde Unternehmer, stellen unsere öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produkts dar; dies gilt auch für Abweichungen gegenüber Musterstücken / -teilen. 7. Wir übernehmen keine Garantien im Rechtssinne, es sei denn, sie werden schriftlich eingeräumt. 8. Ansprüche wegen Schäden und Störungen, die auf unsachgemäßer Handhabung, und/oder falscher Bedienung, und/oder Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitung/en durch den Kunden, entstehen sind ausgeschlossen.

VI 9. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die erhaltenen Produkte unverzüglich auf Qualität und Menge zu überprüfen. 10. Offensichtliche Mängel hat der Kunde uns gegenüber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Produkte schriftlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. 11. Stellt uns der Kunde auf Verlangen nicht unverzüglich eine Probe des beanstandeten Materials oder der beanstandeten Ware zur Verfügung, hat er seine Rechte aus der diesbezüglichen Beanstandung verwirkt. 12. Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Ausrüstung, Oberfläche, Musterung und Farbe, können nicht als Mangel anerkannt werden. 13. Für Softwarefehler, d. h. Abweichungen von der jeweiligen Produktbeschreibung, für Software, die die Chemoform Technik GmbH erstellt hat, die trotz Beachtung der Dokumentation auftreten, leisten wir Gewähr durch Lieferung einer korrigierten Software oder Neulieferung. Die Fehlerdiagnose und –beseitigung erfolgt nach Wahl von uns beim Käufer oder bei uns.Die Einsendung der Datenträger mit der fehlerhaften Software erfolgt durch den Käufer. Die Fehlerbeseitigung setzt voraus, dass es sich um einen reproduzierbaren, in dem jeweils letzten dem Käufer gelieferten Produktausgabestand auftretenden Fehler handelt. Hat der Käufer die Software über Schnittstellen erweitert, leisten wir bis zur Schnittstelle Gewähr; der Nachweis, dass der Fehler in der von uns gelieferten Software liegt, ist vom Käufer zu erbringen.

Der Käufer stellt uns alle bei ihm vorhandenen, für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Für den Fall, dass die Fehlerbeseitigung beim Käufer erfolgt, stellt er darüber hinaus die Hard- und Software für die benötigte Arbeitszeit unentgeltlich zur Verfügung und ist dafür verantwortlich, dass eine zügige Durchführung der Arbeiten möglich ist. Er trifft insbesondere die betrieblich und gesetzlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und hat die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Betriebszustände herzustellen und geeignetes Personal unentgeltlich beizustellen. Kann der Fehler nicht kurzfristig beseitigt werden, stellen wir eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers bereit, sofern dies bei angemessenem Aufwand möglich ist und der Käufer wegen des Fehlers unaufschiebbare Aufgaben nicht mehr bearbeiten kann. 14. Änderungen in der Art und Zusammensetzung der verwendeten Materialien, im Aufbau und in der Ausrüstung der Produkte, die aufgrund technischer oder sonstiger Erkenntnisse zu gleichen oder verbesserten Eigenschaften führen, bleiben jederzeit vorbehalten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen. Dies gilt auch für Abweichungen gegenüber der Farbengleichheit (z.B. Indikatormessung); hier sind Toleranzen möglich. 15. Bei Anfertigungen nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers ist dieser für die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. 16. Falls eine Fertigung nach Zeichnung oder Entwurf des Käufers durchgeführt wird, trägt dieser die alleinige Verantwortung für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde.

VII HAFTUNG 1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Soweit uns kein Vorsatz zu Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 2. Wir haften weiter im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie. Im letzteren Falle richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung. 3. Wir haften weiter bei der schuldhaften Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit uns kein Vorsatz zu Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 4. Weiter haften wir aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz. 5. Im Übrigen ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgut – ausgeschlossen, insbesondere wegen Schäden aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung der Software oder wegen Softwarefehler sowie Fehler der Dokumentation. 6. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. 7. Schadensersatzansprüche eines Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder wenn der Mangel zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt. 8.Für an uns übersandte Muster und Vorlagen etc. leisten wir im Falle von Verlust oder Beschädigung keinen Ersatz.

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VIII TECHNISCHE ÄNDERUNG Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit technische Änderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“). 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand Landau. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten in unseren Datenverarbeitungsanlagen erfassen, speichern und verarbeiten. 4. Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Kunde unserer schriftlichen Einwilligung.Dies gilt nicht im Falle des § 354a HGB. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Klauseln werden durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.



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